Laut Heise wurde jemand, der versucht hat, einer Verbraucherzentrale 6 Millionen Adressen zu verkaufen, im Rahmen eines Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
In meinen Augen ist dieses Urteil kritisch zu sehen. Auch wenn der Betreffende Ersttäter und arbeitslos ist, hätte ich angesichts des Ausmaßes von 6 Millionen Datensätzen mindestens eine Bewährungsstrafe erwartet. Dieses milde Urteil weist vor allem auf ein wachsendes Mißverhältnis zwischen den Rechten einzelner Lobbygruppen und den Rechten der Bürger an Daten hin. Die Bundesregierung wird nicht müde, immer härtere Sanktionen gegen illegales Filesharing einzuführen und die Position der Rechteinhaber zu stärken. Aber wenn es um die Rechte der Bürger an ihren Daten geht, passiert so gut wie nichts. Eine Reform des Datenschutzgesetzes, das dafür sorgen könnte, daß die Menschen mehr Rechte an ihren Daten haben, ist zwar nun endlich in Arbeit, geht aber nicht weit genug. Notwendige weitere Forderungen stellt der Beschluß des Grünen Bundesvorstands auf. Zusätzlich sollte man meiner Meinung nach über eine drastische Erhöhung der Bußgelder nachdenken, damit auch großen Firmen Datenschutzverstöße richtig weh tun. In der Zwischenzeit würde es jedoch reichen, wenn die Justiz wenigstens den Strafrahmen stärker ausschöpfen und Täter, die Millionen von Daten verkaufen und damit Millionen von Menschen potentiell Schaden zufügen, nicht mit lächerlichen Geldstrafen von ein paar hundert Euro davonkommen lassen würde!


Bislang wurde kein Kommentar hinterlassen. Du kannst hier einen Kommtenar schreiben.
Hier ist die TrackBack URL und der Kommentar-Feed des Artikels. Du kannst den Artikel auch auf Twitter oder Facebook posten.