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BSI-Gesetz: Die endgültige Umsetzung des Überwachungsstaats

Es vergeht im Moment wirklich fast kein Tag, an dem uns die Bundesregierung bezüglich ihrer Pläne der Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation nicht ein neues Horrorszenario präsentiert. Jetzt wurde ein weiteres Glanzstück vorgelegt. Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes ist unter anderem geplant, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) “die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten” darf, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach einem Bericht von Heise Online sagte. Schaar wie auch die Gesellschaft für Informatik und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisierten diese und andere Aspekte der Novellierung dieses Gesetzes. Dazu gehört nicht zuletzt das Fehlen einer Verpflichtung des BSI zur Offenlegung von Sicherheitslücken und Schadprogrammen. Auch daß die erhobenen Daten schon bei unerheblichen, online begangenen Straftaten an den Verfassungsschutz und an Strafverfolger weitergegeben werden dürfen, wurde bemängelt.

Ich teile die Kritik an diesen Vorhaben und unterstelle unserer Bundesregierung, nun endgültig einem absoluten Sicherheitswahn verfallen zu sein. Offenbar scheint in ihren Reihen der zwanghafte Drang zu bestehen, alles, was technisch möglich ist, auch umzusetzen, weil es ja der Sicherheit der Bürger dienen könnte. Die grundlegende Motivation hinter diesem Handeln mag ja durchaus positiver Natur sein, und gegen maßvolle Mittel zur Verbrechensbekämpfung hat sicher niemand was. Allen bisher verabschiedeten Gesetzesinitiativen wie der Vorratsdatenspeicherung, der Online-Durchsuchung oder den übrigen im BKA-Gesetz verankerten Maßnahmen sind jedoch zwei Dinge gemein: Es ist nicht einmal klar, ob sie überhaupt ein signifikantes Mehr an Sicherheit bringen. Klar ist dagegen jedoch, daß all diese Dinge mit einer massiven Einschränkung von Grundrechten und Freiheiten für alle Menschen verbunden sind.

Das Vorhaben, sämtliche Kommunikation zwischen Bürgern und Bundesbehörden zu überwachen, ist nun in meinen Augen ein trauriger Höhepunkt dieses Sicherheitswahns, handelt es sich doch ganz offensichtlich um die endgültige Umsetzung des Überwachungsstaats. Das können auch diejenigen nicht mehr leugnen, die das Vorgehen der Bundesregierung zwar kritisieren, bisher jedoch noch beschwichtigend betonten, wir seien nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat. Wenn der Staat “die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten” darf, dann ist dieser Staat ein Überwachungsstaat, da gibt es überhaupt nichts mehr zu beschönigen!

Zum Glück aber haben sich unsere Sicherheitsfanatiker schon mehr als einmal eine blutige Nase bei der Überprüfung ihrer Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht geholt. Ich bin mir sicher, daß das auch bei den jüngst beschlossenen Gesetzen wie dem BKA-Gesetz der Fall sein wird. Bedenklich ist aber, daß das Bundesverfassungsgericht immer als Retter in höchster Not herhalten muß. Daher hoffe ich im Falle der Novellierung des BSI-Gesetzes, daß die Bundesregierung hier noch zur Vernunft kommt und diesen neuerlichen Unsinn sein läßt!

2 Kommentare zu “BSI-Gesetz: Die endgültige Umsetzung des Überwachungsstaats”

  1. Alexander W. Janssen schreibt:

    Wäre gut, wenn du eine Quelle angeben könntest.

    Alex.

  2. Alex schreibt:

    Done. :-)

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