Gestern hat der Bundesrat beschlossen, daß Notrufe nur noch von Handies mit eingelegter SIM-Karte aus abgesetzt werden dürfen. Bisher war dies auch ohne SIM-Karte möglich. Mit dieser Verordnung soll der Mißbrauch von Notrufnummern verhindert werden.
Angesichts dieses lebensgefährlichen Unsinns kann man nur noch den Kopf schütteln! Natürlich wurde auch bei der bisherigen Regelung bei einem Notruf ohne SIM-Karte die IMEI übermittelt, sodaß der Anrufer eindeutig identifizierbar war – wenn er sein Handy nicht mit irgendjemandem getauscht oder ohne SIM-Karte aus zweiter Hand erstanden hat. Aber ändert sich durch diese neue Regelung irgendwas daran? Natürlich nicht! Auch mit Handies mit eingelegter SIM-Karte kann man Notrufe mißbrauchen, wenn sowohl Handy wie auch SIM-Karte nicht auf den Anrufer registriert sind. Diese Verordnung bringt also genau gar keinen Schutz vor einer mißbräuchlichen Verwendung von Notrufnummern, gefährdet aber Menschenleben!
Liebe Vertreter im Bundesrat, wer von Ihnen übernimmt die Verantwortung für den ersten Toten, der dieser Regelung zum Opfer fällt? Wer von Ihnen übernimmt die Pflegekosten und die Rente für den ersten Menschen, der bleibende Schäden erleidet, weil nicht rechtzeitig ein Notruf abgesetzt werden konnte? Freiwillige vor!
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Lass es mich mal so sagen: alle Handies hier im Haushalt, die keine SIM haben, deren Akku ist auch leer.
Wie oft kommt das vor, dass man sagt: “Oh, ich habe nur ein Handy ohne SIM aber es brennt hier, was mach ich bloß?”
Aber generell haste recht, ich kann mir nur grad den Fall nicht vorstellen, ein telefonierbereites Handy zu ahben, in dem keine SIM steckt. Nach nem Diebstahl (der SIM allein?) ggf?
oliver, ich kenn schon leute, die für solche fälle ein altes handy im handschuhfach ihres autos haben, und es beruhigt mich auch bei alten verwandten, die ein handy nie aktiv nutzen, so dass regelmäßig die prepaidkarte nicht mehr geht, aber so doch immer noch eine notkommunikationsmöglichkeit hätten. ich bin jetzt nicht sicher, ob die sim aktiv sein muss oder nicht…