Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist, so schreibt Heise, der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht zu stark in die Gesetzgebung eingreife. Dabei benennt er auch das Volkszählungsurteil von 1983 und ist der Meinung, daß heute niemand mehr die Erregung, die zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen könne.
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie man auf solche Gedanken kommen kann. Der Grundsatz des Urteils gilt bis heute und findet seinen Ausdruck im Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Volkszählungsurteil von 1983 ist somit eine maßgebliche Grundlage des heutigen Datenschutzrechtes! Daß das von unserem derzeitigen Bundesinnenminister als heute nicht mehr nachvollziehbare Erregung heruntergespielt wird, ist mehr als bedauerlich!
Auch Dr. Schäubles Kritik an der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht nachvollziehbar. Bettina Winsemann alias Twister hat Dr. Schäubles Aussagen in ihrem Telepolis-Artikel Immer, wenn ich was klaue, bekomme ich Haue so umfassend und pointiert kritisiert, daß ich zur weiteren Auseinandersetzung auf diesen Artikel verweise. Zwei Bemerkungen seien mir zum Schluß jedoch noch erlaubt: Wer bei der Gesetzgebung die Grundrechte achtet, muß sich nicht über das Bundesverfassungsgericht ärgern und kriegt von ihm auch keine Haue! Darüber sollten einige Damen und Herren in der Großen Koalition einmal nachdenken!
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[...] Der arme Dr. Schäuble und das böse Bundesverfassungsgericht [...]