Wie die meisten sicher gemerkt haben, war der gestrige Artikel “BKA und Schäuble erhalten Auszeichnung des CCC” ein Aprilscherz. Natürlich hat weder der CCC eine solche neue Auszeichnung eingeführt, noch bekommen das BKA und der Innenminister diese Auszeichnung wegen der Online-Durchsuchung als Backup-Service für nachlässige Bürger. Und daß das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz samt Online-Durchsuchung kippt, hoffen wir natürlich auch weiter.
Erstellt am Donnerstag, 2. April 2009
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Wie heute bekannt wurde, erhalten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und das BKA gemeinsam die neu geschaffene und vom Chaos Computer Club verliehene Auszeichnung “Freund des Chaos”. Weiterlesen »
Erstellt am Mittwoch, 1. April 2009
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In einem Interview in der “taz” wurde August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, gefragt, ob es zum Schutz der Privatsphäre Bereiche geben soll, in die der Staat verläßlich nicht hineinschauen darf. Seine Antwort: Weiterlesen »
Erstellt am Freitag, 13. März 2009
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Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist, so schreibt Heise, der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht zu stark in die Gesetzgebung eingreife. Dabei benennt er auch das Volkszählungsurteil von 1983 und ist der Meinung, daß heute niemand mehr die Erregung, die zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen könne. Weiterlesen »
Erstellt am Donnerstag, 12. März 2009
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt, weil die eingesetzten Wahlcomputer der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt hätten. Gleichzeitig wurde die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig erklärt, weil sie nicht genau ausführe, welchen Kriterien Wahlcomputer unterliegen müssen, damit der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gewahrt bleibt. Das Bundesverfassungsgericht präzisiert im Zuge dieser Entscheidung auch die Anforderungen an Wahlcomputer, die diese erfüllen müssen, damit sie verfassungskonform eingesetzt werden können. Es heißt in der Entscheidung: Weiterlesen »
Erstellt am Dienstag, 3. März 2009
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Es vergeht im Moment wirklich fast kein Tag, an dem uns die Bundesregierung bezüglich ihrer Pläne der Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation nicht ein neues Horrorszenario präsentiert. Jetzt wurde ein weiteres Glanzstück vorgelegt. Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes ist unter anderem geplant, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) “die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten” darf, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach einem Bericht von Heise Online sagte. Schaar wie auch die Gesellschaft für Informatik und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisierten diese und andere Aspekte der Novellierung dieses Gesetzes. Dazu gehört nicht zuletzt das Fehlen einer Verpflichtung des BSI zur Offenlegung von Sicherheitslücken und Schadprogrammen. Auch daß die erhobenen Daten schon bei unerheblichen, online begangenen Straftaten an den Verfassungsschutz und an Strafverfolger weitergegeben werden dürfen, wurde bemängelt.
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Erstellt am Dienstag, 20. Januar 2009
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