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	<title>Meine grüne Welt&#187; Bundesverfassungsgericht</title>
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	<description>Oder die Welt aus meiner grünen Sicht</description>
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		<title>April, April!</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 23:05:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie die meisten sicher gemerkt haben, war der gestrige Artikel &#8220;BKA und Schäuble erhalten Auszeichnung des CCC&#8221; ein Aprilscherz. Natürlich hat weder der CCC eine solche neue Auszeichnung eingeführt, noch bekommen das BKA und der Innenminister diese Auszeichnung wegen der Online-Durchsuchung als Backup-Service für nachlässige Bürger. Und daß das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz samt Online-Durchsuchung kippt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die meisten sicher gemerkt haben, war der gestrige Artikel &#8220;BKA und Schäuble erhalten Auszeichnung des CCC&#8221; ein Aprilscherz. Natürlich hat weder der CCC eine solche neue Auszeichnung eingeführt, noch bekommen das BKA und der Innenminister diese Auszeichnung wegen der Online-Durchsuchung als Backup-Service für nachlässige Bürger. Und daß das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz samt Online-Durchsuchung kippt, hoffen wir natürlich auch weiter.</p>
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		<title>BKA und Schäuble erhalten Auszeichnung des CCC</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 12:39:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie heute bekannt wurde, erhalten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und das BKA gemeinsam die neu geschaffene und vom Chaos Computer Club verliehene Auszeichnung &#8220;Freund des Chaos&#8221;. Ein Sprecher des CCC teilte mit, man wolle damit Personen und Organisationen ehren, die sich in besonderer Weise um den Schutz sensibler Daten der Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie heute bekannt wurde, erhalten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und das BKA gemeinsam die neu geschaffene und vom Chaos Computer Club verliehene Auszeichnung &#8220;Freund des Chaos&#8221;. <span id="more-254"></span>Ein Sprecher des CCC teilte mit, man wolle damit Personen und Organisationen ehren, die sich in besonderer Weise um den Schutz sensibler Daten der Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben. Daß dem Preisgericht in Sekundenschnelle die beiden Preisträger eingefallen seien, läge auf der Hand. Denn diese seien dafür verantwortlich, daß durch die Online-Durchsuchung ein zuverlässiger Backup-Service für die Bundesbürger geschaffen worden sei. Bekanntlich herrscht auf den Festplatten der meisten Bürgerinnen und Bürger das totale Chaos. Immer öfter können wichtige Daten nicht wiedergefunden werden. Schlimmer noch: Die wenigsten Computernutzer machen regelmäßige Backups ihrer sensiblen Daten, sodaß im Ernstfall ein totaler Datenverlust droht. Daß das Anlegen von Backups jetzt vom BKA übernommen werde, und dazu noch völlig kostenfrei, sei ein einmaliger Bürgerdienst, der den Preis absolut verdient habe, so der CCC. Es sei daher auch zu hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht diesen einmaligen Backup-Service nicht stoppe.</p>
<p>Vom Bundesinnenministerium sowie vom BKA liegen leider noch keine Stellungnahmen zu der Ehrung vor.</p>
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		<title>Grenzenlose Überwachung?</title>
		<link>http://www.schestag.de/2009/03/13/grenzenlose-uberwachung/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Mar 2009 22:40:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einem Interview in der &#8220;taz&#8221; wurde August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, gefragt, ob es zum Schutz der Privatsphäre Bereiche geben soll, in die der Staat verläßlich nicht hineinschauen darf. Seine Antwort: &#8220;Natürlich nicht. Wenn man ein Vakuum lässt, ist klar, dass dies zur Verabredung von Verbrechen genutzt wird. Kein Rechtsstaat der Welt wird sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem <a href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/intime-geraeusche-werden-geloescht/?type=98">Interview</a> in der &#8220;taz&#8221; wurde August Hanning, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, gefragt, ob es zum Schutz der Privatsphäre Bereiche geben soll, in die der Staat verläßlich nicht hineinschauen darf. Seine Antwort: <span id="more-227"></span></p>
<p>&#8220;Natürlich nicht. Wenn man ein Vakuum lässt, ist klar, dass dies zur Verabredung von Verbrechen genutzt wird. Kein Rechtsstaat der Welt wird sich Bereiche leisten, die jeglicher staatlicher Überwachung entzogen sind.&#8221;</p>
<p>Ich frage mich ernsthaft, ob Herr Hanning noch nie etwas vom &#8220;Kernbereich privater Lebensführung&#8221; gehört hat. Eingriffe in diesen absolut geschützten Bereich sind unzulässig. Darunter dürfte auch fallen, wenn, wie in einem Beispiel der &#8220;taz&#8221;, eine &#8220;Kamera [...] auch völlig Unbeteiligte beim Pinkeln&#8221; filmen würde. Aber auch das scheint für Herrn Hanning nicht tabu zu sein, denn ihm fällt dazu nur ein: &#8220;Solche Bilder kämen ja nie in die Akten, die interessieren die Polizei überhaupt nicht.&#8221; Daß es den unschuldigen Menschen peinlich sein könnte, daß sie in intimen Situationen gefilmt wurden, interessiert wiederum Herrn Hanning offensichtlich nicht. Auf die Frage, ob es für ihn bei der Überwachung denn gar keine Grenzen gäbe, antwortete er: &#8220;Wenn ich Grenzen hätte, würde ich sie nicht in der Zeitung nennen.&#8221; Wie man leicht erkennt, ist dieses &#8220;Hätte&#8221; in diesem Fall Konjunktiv II. Der Konjunktiv II wird auch &#8220;Irrealis&#8221; genannt, drückt er doch laut Wikipedia &#8220;unmögliche oder unwahrscheinliche Bedingungen&#8221; aus. Ob das &#8220;Hätte&#8221; in diesem nur Fall eine sprachliche Ungenauigkeit war, oder ob Herr Hanning damit das gemeint hat, was da steht, nämlich daß er (höchstwahrscheinlich) wirklich keine Grenzen der Überwachung sieht, mag jeder für sich selbst entscheiden. Für mich ist die Antwort nach diesem Interview klar! Angesicht dessen, daß nun innerhalb weniger Tage schon zum zweiten Mal Stimmen aus dem Bundesinnenministerium laut werden, die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidungen und die von ihm gesetzten Grenzen für Überwachungsmaßnahmen in Zweifel ziehen (s. dazu <a href="http://www.schestag.de/2009/03/12/der-arme-dr-schauble-und-das-bose-bundesverfassungsgericht/">Der arme Dr. Schäuble und das böse Bundesverfassungsgericht</a>), kann ich nur noch den Kopf schütteln und hoffen, daß dieser Spuk bald vorbei ist!</p>
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		<title>Der arme Dr. Schäuble und das böse Bundesverfassungsgericht</title>
		<link>http://www.schestag.de/2009/03/12/der-arme-dr-schauble-und-das-bose-bundesverfassungsgericht/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Mar 2009 00:23:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist, so schreibt Heise, der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht zu stark in die Gesetzgebung eingreife. Dabei benennt er auch das Volkszählungsurteil von 1983 und ist der Meinung, daß heute niemand mehr die Erregung, die zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen könne. Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie man auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist, so schreibt <a href="http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-kritisiert-Bundesverfassungsgericht--/meldung/134394">Heise</a>, der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht zu stark in die Gesetzgebung eingreife. Dabei benennt er auch das Volkszählungsurteil von 1983 und ist der Meinung, daß heute niemand mehr die Erregung, die zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen könne. <span id="more-217"></span></p>
<p>Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie man auf solche Gedanken kommen kann. Der Grundsatz des Urteils gilt bis heute und findet seinen Ausdruck im Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Volkszählungsurteil von 1983 ist somit eine maßgebliche Grundlage des heutigen Datenschutzrechtes! Daß das von unserem derzeitigen Bundesinnenminister als heute nicht mehr nachvollziehbare Erregung heruntergespielt wird, ist mehr als bedauerlich!</p>
<p>Auch Dr. Schäubles Kritik an der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht nachvollziehbar. Bettina Winsemann alias Twister hat Dr. Schäubles Aussagen in ihrem Telepolis-Artikel <a href="http://www.heise.de/tp/blogs/5/134403">Immer, wenn ich was klaue, bekomme ich Haue</a> so umfassend und pointiert kritisiert, daß ich zur weiteren Auseinandersetzung auf diesen Artikel verweise. Zwei Bemerkungen seien mir zum Schluß jedoch noch erlaubt: Wer bei der Gesetzgebung die Grundrechte achtet, muß sich nicht über das Bundesverfassungsgericht ärgern und kriegt von ihm auch keine Haue! Darüber sollten einige Damen und Herren in der Großen Koalition einmal nachdenken!</p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht präzisiert Anforderungen an Wahlcomputer</title>
		<link>http://www.schestag.de/2009/03/03/bundesverfassungsgericht-prazisiert-anforderungen-an-wahlcomputer/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Mar 2009 11:52:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt, weil die eingesetzten Wahlcomputer der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt hätten. Gleichzeitig wurde die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig erklärt, weil sie nicht genau ausführe, welchen Kriterien Wahlcomputer unterliegen müssen, damit der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gewahrt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html">Entscheidung</a> den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt, weil die eingesetzten Wahlcomputer der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt hätten. Gleichzeitig wurde die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig erklärt, weil sie nicht genau ausführe, welchen Kriterien Wahlcomputer unterliegen müssen, damit der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gewahrt bleibt. Das Bundesverfassungsgericht präzisiert im Zuge dieser Entscheidung auch die Anforderungen an Wahlcomputer, die diese erfüllen müssen, damit sie verfassungskonform eingesetzt werden können. Es heißt in der Entscheidung:<span id="more-180"></span></p>
<p>&#8220;aa) Der Wähler selbst muss &#8211; auch ohne nähere computertechnische Kenntnisse &#8211; nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder &#8211; wenn die Stimmen zunächst technisch unterstützt ausgezählt werden &#8211; jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird. Es reicht nicht aus, wenn er darauf verwiesen ist, ohne die Möglichkeit eigener Einsicht auf die Funktionsfähigkeit des Systems zu vertrauen. Es genügt daher nicht, wenn er ausschließlich durch eine elektronische Anzeige darüber unterrichtet wird, dass seine Stimmabgabe registriert worden ist. Dies ermöglicht keine hinreichende Kontrolle durch den Wähler. Gleiche Nachvollziehbarkeit muss auch für die Wahlorgane und die interessierten Bürger gegeben sein.</p>
<p>Daraus folgt, dass die Stimmen nach der Stimmabgabe nicht ausschließlich auf einem elektronischen Speicher abgelegt werden dürfen. Der Wähler darf nicht darauf verwiesen werden, nach der elektronischen Stimmabgabe alleine auf die technische Integrität des Systems zu vertrauen. Wird das Wahlergebnis durch rechnergesteuerte Verarbeitung der in einem elektronischen Speicher abgelegten Stimmen ermittelt, genügt es nicht, wenn anhand eines zusammenfassenden Papierausdrucks oder einer elektronischen Anzeige lediglich das Ergebnis des im Wahlgerät durchgeführten Rechenprozesses zur Kenntnis genommen werden kann. Denn auf diese Weise können Wähler und Wahlorgane nur prüfen, ob das Wahlgerät so viele Stimmen verarbeitet hat, wie Wähler zur Bedienung des Wahlgerätes bei der Wahl zugelassen worden sind. Es ist in diesen Fällen nicht ohne weiteres erkennbar, ob es zu Programmierfehlern in der Software oder zu zielgerichteten Wahlfälschungen durch Manipulation der Software oder der Wahlgeräte gekommen ist.&#8221;</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hält aber eine dem Prinzip der Öffentlichkeit einer Wahl gerecht werdende elektronische Stimmabgabe dennoch für möglich:</p>
<p>&#8220;Denkbar sind insbesondere Wahlgeräte, in denen die Stimmen neben der elektronischen Speicherung anderweitig erfasst werden. Dies ist beispielsweise bei elektronischen Wahlgeräten möglich, die zusätzlich zur elektronischen Erfassung der Stimme ein für den jeweiligen Wähler sichtbares Papierprotokoll der abgegebenen Stimme ausdrucken, das vor der endgültigen Stimmabgabe kontrolliert werden kann und anschließend zur Ermöglichung der Nachprüfung gesammelt wird. Eine von der elektronischen Stimmerfassung unabhängige Kontrolle bleibt auch beim Einsatz von Systemen möglich, bei denen die Wähler einen Stimmzettel kennzeichnen und die getroffene Wahlentscheidung gleichzeitig (etwa mit einem „digitalen Wahlstift“, vgl. dazu Schiedermair, JZ 2007, S. 162 ) oder nachträglich (z.B. durch einen Stimmzettel-Scanner; vgl. dazu Schönau, Elektronische Demokratie, 2007, S. 51 f.; Khorrami, Bundestagswahlen per Internet, 2006, S. 30) elektronisch erfasst wird, um diese am Ende des Wahltages elektronisch auszuwerten.&#8221;</p>
<p>Das ist sicher alles richtig. Allerdings muß hier meiner Meinung nach eine weitere wichtige Voraussetzung erfüllt werden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil leider nicht nennt: Es muß sichergestellt werden, daß der Papierausdruck hinterher auch der elektronisch erfaßten Stimme zugeordnet werden kann, und zwar so, daß das Prinzip der geheimen Wahl nach wie vor gewahrt wird. Kann dies nicht garantiert werden, ist einer Manipulation nämlich immer noch Tür und Tor geöffnet! Denn meiner Ansicht nach genügt es nicht, daß das Ergebnis als Ganzes stimmt. Jeder <strong>einzelne</strong> Wähler muß die größtmögliche Kontrolle und Gewißheit darüber erhalten, daß <strong>seine</strong> Stimme richtig gezählt wird!</p>
<p>Daß auch so ein Verfahren technisch möglich ist, steht außer Frage. Allerdings ist es sehr kompliziert, ein wirklich verläßliches System zu entwickeln, und die bisher angedachten Systeme werden in der Praxis schnell sehr aufwendig, wie der Vortrag <a href="http://papierwahl.at/2009/01/08/25c3-evoting-after-nedap-and-digital-pen/">&#8220;eVoting after Nedap and Digital Pen&#8221;</a> auf dem 25C3 eindrucksvoll belegen konnte. Ein verläßliches  <b>und</b> einfaches System gibt es bisher nicht. Ich frage mich nun, wo bei den vom Bundesverfassungsgericht angedachten Verfahren noch der ökonomische Vorteil von elektronischen Wahlen liegen soll, wenn ein so erheblicher Aufwand getrieben werden muß, um die Verfassungskonformität der Wahl zu gewährleisten. Ich bin daher der Meinung, daß man unter diesen Umständen bis zur Entwicklung von Systemen, die die genannten Probleme vielleicht eleganter und ökonomischer lösen, auf elektronische Wahlen verzichtet werden sollte!</p>
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		<title>BSI-Gesetz: Die endgültige Umsetzung des Überwachungsstaats</title>
		<link>http://www.schestag.de/2009/01/20/bsi-gesetz-die-endgultige-umsetzung-des-uberwachungsstaats/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 20:13:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es vergeht im Moment wirklich fast kein Tag, an dem uns die Bundesregierung bezüglich ihrer Pläne der Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation nicht ein neues Horrorszenario präsentiert. Jetzt wurde ein weiteres Glanzstück vorgelegt. Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes ist unter anderem geplant, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) &#8220;die gesamte Sprach- und Datenkommunikation [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es vergeht im Moment wirklich fast kein Tag, an dem uns die Bundesregierung bezüglich ihrer Pläne der Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation nicht ein neues Horrorszenario präsentiert. Jetzt wurde ein weiteres Glanzstück vorgelegt. Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes ist unter anderem geplant, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) &#8220;die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten&#8221; darf, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/Datenschuetzer-gegen-Ueberwachungsbefugnisse-des-BSI--/meldung/121786">Bericht</a> von Heise Online sagte.  Schaar wie auch<a href="http://www.heise.de/newsticker/Informatiker-kritisieren-BSI-Gesetz--/meldung/122059"> die Gesellschaft für Informatik und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a> kritisierten diese und andere Aspekte der Novellierung dieses Gesetzes. Dazu gehört nicht zuletzt das Fehlen einer Verpflichtung des BSI zur Offenlegung von Sicherheitslücken und Schadprogrammen. Auch daß die erhobenen Daten schon bei unerheblichen, online begangenen Straftaten an den Verfassungsschutz und an Strafverfolger weitergegeben werden dürfen, wurde bemängelt.</p>
<p><span id="more-93"></span></p>
<p>Ich teile die Kritik an diesen Vorhaben und unterstelle unserer Bundesregierung, nun endgültig einem absoluten Sicherheitswahn verfallen zu sein. Offenbar scheint in ihren Reihen der zwanghafte Drang zu bestehen, alles, was technisch möglich ist, auch umzusetzen, weil es ja der Sicherheit der Bürger dienen <strong>könnte</strong>. Die grundlegende Motivation hinter diesem Handeln mag ja durchaus positiver Natur sein, und gegen <strong>maßvolle</strong> Mittel zur Verbrechensbekämpfung hat sicher niemand was. Allen bisher verabschiedeten Gesetzesinitiativen wie der Vorratsdatenspeicherung, der Online-Durchsuchung oder den übrigen im BKA-Gesetz verankerten Maßnahmen sind jedoch zwei Dinge gemein: Es ist nicht einmal klar,  ob sie überhaupt ein signifikantes Mehr an Sicherheit bringen. Klar ist dagegen jedoch, daß all diese Dinge mit einer massiven Einschränkung von Grundrechten und Freiheiten für alle Menschen verbunden sind.</p>
<p>Das Vorhaben, sämtliche Kommunikation zwischen Bürgern und Bundesbehörden zu überwachen, ist nun in meinen Augen ein trauriger Höhepunkt dieses Sicherheitswahns, handelt es sich doch ganz offensichtlich um die endgültige Umsetzung des Überwachungsstaats. Das können auch diejenigen nicht mehr leugnen, die das Vorgehen der Bundesregierung zwar kritisieren, bisher jedoch noch beschwichtigend betonten, wir seien nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat. Wenn der Staat &#8220;die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten&#8221; darf, dann <strong>ist</strong> dieser Staat ein Überwachungsstaat, da gibt es überhaupt nichts mehr zu beschönigen!</p>
<p>Zum Glück aber haben sich unsere Sicherheitsfanatiker schon mehr als einmal eine blutige Nase bei der Überprüfung ihrer Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht geholt. Ich bin mir sicher, daß das auch bei den jüngst beschlossenen Gesetzen wie dem BKA-Gesetz der Fall sein wird. Bedenklich ist aber, daß das Bundesverfassungsgericht immer als Retter in höchster Not herhalten muß. Daher hoffe ich im Falle der Novellierung des BSI-Gesetzes, daß die Bundesregierung hier noch zur Vernunft kommt und diesen neuerlichen Unsinn sein läßt!</p>
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