Gestern hat der europäische Gerichtshof entschieden, daß die Vorratsdatenspeicherung formal rechtmäßig ist. Die Richtlinie wurde nach Ansicht des EuGH tatsächlich zur Harmonisierung des Binnenmarktes erlassen und nicht primär zur Strafverfolgung. Dieses Urteil ist eine ganz klare Niederlage für die Protestbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Aber es ist noch nicht das Ende des Kampfes dagegen. In einem nächsten Schritt muß nun dafür gesorgt werden, daß der EuGH dazu veranlaßt wird zu überprüfen, ob die Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten vereinbar ist. Und es ist zu hoffen, daß dann ein Urteil herauskommt, das die Vorratsdatenspeicherung endgültig dahin befördert, wo sie hingehört: in den Mülleimer!
Vorratsdatenspeicherung: Ein Ende ist absehbar
Das Warten hat ein Ende. Am 10. Februar 2009 entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endlich über die Vorratsdatenspeicherung, wie sich in dessen Kalender nachlesen läßt. Sollte der EuGH die Vorratsdatenspeicherung dann wie erwartet aus formellen Gründen für nichtig erklären, so sind folgende Forderungen an die Bundesregierung zu stellen:

