Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist, so schreibt Heise, der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht zu stark in die Gesetzgebung eingreife. Dabei benennt er auch das Volkszählungsurteil von 1983 und ist der Meinung, daß heute niemand mehr die Erregung, die zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen könne. weiterlesen »
Vorratsdatenspeicherung: Zwischen Hoffen und Bangen!
Gestern hat der europäische Gerichtshof entschieden, daß die Vorratsdatenspeicherung formal rechtmäßig ist. Die Richtlinie wurde nach Ansicht des EuGH tatsächlich zur Harmonisierung des Binnenmarktes erlassen und nicht primär zur Strafverfolgung. Dieses Urteil ist eine ganz klare Niederlage für die Protestbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Aber es ist noch nicht das Ende des Kampfes dagegen. In einem nächsten Schritt muß nun dafür gesorgt werden, daß der EuGH dazu veranlaßt wird zu überprüfen, ob die Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten vereinbar ist. Und es ist zu hoffen, daß dann ein Urteil herauskommt, das die Vorratsdatenspeicherung endgültig dahin befördert, wo sie hingehört: in den Mülleimer!
BSI-Gesetz: Die endgültige Umsetzung des Überwachungsstaats
Es vergeht im Moment wirklich fast kein Tag, an dem uns die Bundesregierung bezüglich ihrer Pläne der Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation nicht ein neues Horrorszenario präsentiert. Jetzt wurde ein weiteres Glanzstück vorgelegt. Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes ist unter anderem geplant, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) “die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten” darf, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach einem Bericht von Heise Online sagte. Schaar wie auch die Gesellschaft für Informatik und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisierten diese und andere Aspekte der Novellierung dieses Gesetzes. Dazu gehört nicht zuletzt das Fehlen einer Verpflichtung des BSI zur Offenlegung von Sicherheitslücken und Schadprogrammen. Auch daß die erhobenen Daten schon bei unerheblichen, online begangenen Straftaten an den Verfassungsschutz und an Strafverfolger weitergegeben werden dürfen, wurde bemängelt.

