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	<title>Meine grüne Welt&#187; Grundrechte</title>
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	<description>Oder die Welt aus meiner grünen Sicht</description>
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		<title>Der arme Dr. Schäuble und das böse Bundesverfassungsgericht</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Mar 2009 00:23:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bettina Winsemann]]></category>
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		<category><![CDATA[Volkszählungsurteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist, so schreibt Heise, der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht zu stark in die Gesetzgebung eingreife. Dabei benennt er auch das Volkszählungsurteil von 1983 und ist der Meinung, daß heute niemand mehr die Erregung, die zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen könne. Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie man auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble ist, so schreibt <a href="http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-kritisiert-Bundesverfassungsgericht--/meldung/134394">Heise</a>, der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht zu stark in die Gesetzgebung eingreife. Dabei benennt er auch das Volkszählungsurteil von 1983 und ist der Meinung, daß heute niemand mehr die Erregung, die zu dem Urteil geführt hat, nachvollziehen könne. <span id="more-217"></span></p>
<p>Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie man auf solche Gedanken kommen kann. Der Grundsatz des Urteils gilt bis heute und findet seinen Ausdruck im Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Volkszählungsurteil von 1983 ist somit eine maßgebliche Grundlage des heutigen Datenschutzrechtes! Daß das von unserem derzeitigen Bundesinnenminister als heute nicht mehr nachvollziehbare Erregung heruntergespielt wird, ist mehr als bedauerlich!</p>
<p>Auch Dr. Schäubles Kritik an der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht nachvollziehbar. Bettina Winsemann alias Twister hat Dr. Schäubles Aussagen in ihrem Telepolis-Artikel <a href="http://www.heise.de/tp/blogs/5/134403">Immer, wenn ich was klaue, bekomme ich Haue</a> so umfassend und pointiert kritisiert, daß ich zur weiteren Auseinandersetzung auf diesen Artikel verweise. Zwei Bemerkungen seien mir zum Schluß jedoch noch erlaubt: Wer bei der Gesetzgebung die Grundrechte achtet, muß sich nicht über das Bundesverfassungsgericht ärgern und kriegt von ihm auch keine Haue! Darüber sollten einige Damen und Herren in der Großen Koalition einmal nachdenken!</p>
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		<title>Vorratsdatenspeicherung: Zwischen Hoffen und Bangen!</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Feb 2009 03:06:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
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		<description><![CDATA[Gestern hat der europäische Gerichtshof entschieden, daß die Vorratsdatenspeicherung formal rechtmäßig ist. Die Richtlinie wurde nach Ansicht des EuGH tatsächlich zur Harmonisierung des Binnenmarktes erlassen und nicht primär zur Strafverfolgung. Dieses Urteil ist eine ganz klare Niederlage für die Protestbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Aber es ist noch nicht das Ende des Kampfes dagegen. In einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat der europäische Gerichtshof entschieden, daß die Vorratsdatenspeicherung formal rechtmäßig ist. Die Richtlinie wurde nach Ansicht des EuGH tatsächlich zur Harmonisierung des Binnenmarktes erlassen und nicht primär zur Strafverfolgung. Dieses Urteil ist eine ganz klare Niederlage für die Protestbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Aber es ist noch nicht das Ende des Kampfes dagegen. In einem nächsten Schritt muß nun dafür gesorgt werden, daß der EuGH dazu veranlaßt wird zu überprüfen, ob die Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten vereinbar ist. Und es ist zu hoffen, daß dann ein Urteil herauskommt, das die Vorratsdatenspeicherung endgültig dahin befördert, wo sie hingehört: in den Mülleimer!</p>
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		<title>BSI-Gesetz: Die endgültige Umsetzung des Überwachungsstaats</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 20:13:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[BSI]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]]></category>
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		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Es vergeht im Moment wirklich fast kein Tag, an dem uns die Bundesregierung bezüglich ihrer Pläne der Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation nicht ein neues Horrorszenario präsentiert. Jetzt wurde ein weiteres Glanzstück vorgelegt. Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes ist unter anderem geplant, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) &#8220;die gesamte Sprach- und Datenkommunikation [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es vergeht im Moment wirklich fast kein Tag, an dem uns die Bundesregierung bezüglich ihrer Pläne der Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation nicht ein neues Horrorszenario präsentiert. Jetzt wurde ein weiteres Glanzstück vorgelegt. Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes ist unter anderem geplant, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) &#8220;die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten&#8221; darf, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/Datenschuetzer-gegen-Ueberwachungsbefugnisse-des-BSI--/meldung/121786">Bericht</a> von Heise Online sagte.  Schaar wie auch<a href="http://www.heise.de/newsticker/Informatiker-kritisieren-BSI-Gesetz--/meldung/122059"> die Gesellschaft für Informatik und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a> kritisierten diese und andere Aspekte der Novellierung dieses Gesetzes. Dazu gehört nicht zuletzt das Fehlen einer Verpflichtung des BSI zur Offenlegung von Sicherheitslücken und Schadprogrammen. Auch daß die erhobenen Daten schon bei unerheblichen, online begangenen Straftaten an den Verfassungsschutz und an Strafverfolger weitergegeben werden dürfen, wurde bemängelt.</p>
<p><span id="more-93"></span></p>
<p>Ich teile die Kritik an diesen Vorhaben und unterstelle unserer Bundesregierung, nun endgültig einem absoluten Sicherheitswahn verfallen zu sein. Offenbar scheint in ihren Reihen der zwanghafte Drang zu bestehen, alles, was technisch möglich ist, auch umzusetzen, weil es ja der Sicherheit der Bürger dienen <strong>könnte</strong>. Die grundlegende Motivation hinter diesem Handeln mag ja durchaus positiver Natur sein, und gegen <strong>maßvolle</strong> Mittel zur Verbrechensbekämpfung hat sicher niemand was. Allen bisher verabschiedeten Gesetzesinitiativen wie der Vorratsdatenspeicherung, der Online-Durchsuchung oder den übrigen im BKA-Gesetz verankerten Maßnahmen sind jedoch zwei Dinge gemein: Es ist nicht einmal klar,  ob sie überhaupt ein signifikantes Mehr an Sicherheit bringen. Klar ist dagegen jedoch, daß all diese Dinge mit einer massiven Einschränkung von Grundrechten und Freiheiten für alle Menschen verbunden sind.</p>
<p>Das Vorhaben, sämtliche Kommunikation zwischen Bürgern und Bundesbehörden zu überwachen, ist nun in meinen Augen ein trauriger Höhepunkt dieses Sicherheitswahns, handelt es sich doch ganz offensichtlich um die endgültige Umsetzung des Überwachungsstaats. Das können auch diejenigen nicht mehr leugnen, die das Vorgehen der Bundesregierung zwar kritisieren, bisher jedoch noch beschwichtigend betonten, wir seien nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat. Wenn der Staat &#8220;die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten&#8221; darf, dann <strong>ist</strong> dieser Staat ein Überwachungsstaat, da gibt es überhaupt nichts mehr zu beschönigen!</p>
<p>Zum Glück aber haben sich unsere Sicherheitsfanatiker schon mehr als einmal eine blutige Nase bei der Überprüfung ihrer Gesetze durch das Bundesverfassungsgericht geholt. Ich bin mir sicher, daß das auch bei den jüngst beschlossenen Gesetzen wie dem BKA-Gesetz der Fall sein wird. Bedenklich ist aber, daß das Bundesverfassungsgericht immer als Retter in höchster Not herhalten muß. Daher hoffe ich im Falle der Novellierung des BSI-Gesetzes, daß die Bundesregierung hier noch zur Vernunft kommt und diesen neuerlichen Unsinn sein läßt!</p>
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