<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Meine grüne Welt&#187; Staatsanwaltschaft</title>
	<atom:link href="http://www.schestag.de/tag/staatsanwaltschaft/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.schestag.de</link>
	<description>Oder die Welt aus meiner grünen Sicht</description>
	<lastBuildDate>Wed, 23 Jun 2010 14:02:44 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=abc</generator>
		<item>
		<title>Zur Stellungnahme von Jörg Tauss</title>
		<link>http://www.schestag.de/2009/03/11/211/</link>
		<comments>http://www.schestag.de/2009/03/11/211/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Mar 2009 16:55:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Fehler]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornographie]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Tauss]]></category>
		<category><![CDATA[Vorverurteilung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schestag.de/?p=211</guid>
		<description><![CDATA[Heute hat Jörg Tauss eine Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen abgegeben. Dabei hat sich bei mir ein zwiespältiges Bild ergeben. Seine Kritik an der Vorverurteilung seiner Person durch die Medien und am Verhalten der Staatsanwaltschaft in diesem Fall ist meiner Meinung nach berechtigt. Was da seit letztem Donnerstag passiert ist, spottet jeglicher Beschreibung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute hat Jörg Tauss eine <a href="http://daten.tauss.de/StellungnahmeTauss110309.pdf">Stellungnahme</a> zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen abgegeben. Dabei hat sich bei mir ein zwiespältiges Bild ergeben. <span id="more-211"></span></p>
<p>Seine Kritik an der Vorverurteilung seiner Person durch die Medien und am Verhalten der Staatsanwaltschaft in diesem Fall ist meiner Meinung nach berechtigt. Was da seit letztem Donnerstag passiert ist, spottet jeglicher Beschreibung und ist eines Rechtsstaates nicht würdig.</p>
<p>Die Beurteilung des konkreten Sachverhalts hängt dagegen davon ab, ob man seinen Erklärungen zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen glauben mag. Ich nehme jetzt einfach mal an, daß das, was er sagt, stimmt und er nur Gutes im Sinn hatte. Allerdings bin ich auch dann sehr enttäuscht, wenn ich lese, wie falsch Herr Tauss vorgegangen ist. Ich hätte grade von einem &#8220;Experten&#8221; ein umsichtigeres Handeln erwartet. Sein größter Fehler war sicherlich, daß er sich vor seinen Recherchen keinen juristischen Rat eingeholt hat. Er hat mit seinem unüberlegten Tun in meinen Augen nicht nur sich selbst, seiner Partei und seinem Umfeld geschadet, sondern auch dem Kampf gegen Kinderpornographie. Das sagt er ja auch selbst in seiner Stellungnahme. Aber auch ein zweites Anliegen von Herrn Tauss, der &#8211; von ihm bisher sicherlich sehr engagiert geführte &#8211; Kampf gegen einen immer massiveren Abbau von Bürgerrechten, hat durch diese Aktion Schaden genommen. </p>
<p>Ich wünsche mir in Zukunft daher mehr Vernunft von <b>allen</b>, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, damit Kinderpornographie endlich <b>wirklich</b> effektiv bekämpft werden kann und gleichzeitig die Bürgerrechte gewahrt bleiben! Denn beides zugleich ist möglich, wenn man sich auf die wirksame Bekämpfung dieses Problems konzentriert, anstatt immer weitere, für die Bürgerrechte schädliche, für Ermittlungszwecke aber zweifelhafte Kompetenzen für verschiedenste Organe zu verlangen, wie Herr Tauss in seiner Stellungnahme meines Erachtens völlig richtig sagt. Daran muß sich etwas ändern. Aber nicht so, wie es Herr Tauss versucht hat.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schestag.de/2009/03/11/211/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die iX und der &#8220;Hackerparagraph&#8221;: Ein Urteil wäre besser gewesen!</title>
		<link>http://www.schestag.de/2009/03/10/die-ix-und-der-hackerparagraph-ein-urteil-ware-besser-gewesen/</link>
		<comments>http://www.schestag.de/2009/03/10/die-ix-und-der-hackerparagraph-ein-urteil-ware-besser-gewesen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 13:00:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alex</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kommunalpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[202c]]></category>
		<category><![CDATA[Dual-Use-Software]]></category>
		<category><![CDATA[eingestellt]]></category>
		<category><![CDATA[Hackerparagraph]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahren]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schestag.de/?p=200</guid>
		<description><![CDATA[Laut einem Bericht von Heise Online wurde das erste Verfahren zum sogenannten &#8220;Hackerparagraphen&#8221; eingestellt. Der Chefredakteur der Zeitschrift iX hatte sich selbst angezeigt, weil in der iX Sicherheitssoftware veröffentlicht wurde. Die Staatsanwaltschaft sah nun keinen Grund, ein Verfahren zu eröffnen, weil die &#8220;subjektive Vorstellung&#8221; der betreffenden Person in diesem Fall keine Vorbereitungshandlung zum Ausspähen oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut einem Bericht von <a href="http://www.heise.de/newsticker/Hacker-Paragraf-Verfahren-gegen-iX-Chefredakteur-eingestellt--/meldung/134306">Heise Online</a> wurde das erste Verfahren zum sogenannten &#8220;Hackerparagraphen&#8221; eingestellt. Der Chefredakteur der Zeitschrift iX hatte sich selbst angezeigt, weil in der iX Sicherheitssoftware veröffentlicht wurde. Die Staatsanwaltschaft sah nun keinen Grund, ein Verfahren zu eröffnen, weil die &#8220;subjektive Vorstellung&#8221; der betreffenden Person in diesem Fall keine Vorbereitungshandlung zum Ausspähen oder Abfangen von Daten dargestellt habe, da es sich um &#8220;Dual-Use-Software&#8221; handle und die bloße Möglichkeit, daß diese für eine Straftatmißbraucht werden könne, für eine Anklage nicht ausreiche.<span id="more-200"></span></p>
<p>Ich sehe die Einstellung des Verfahrens zwiespältig. So begrüßenswert die als Begründung für die Einstellung abgegebene Einschätzung ist, so viel besser wäre doch ein klares Urteil gewesen, in dem genau das zum Ausdruck kommt, was die Staatsanwaltschaft als Begründung für die Einstellung des Verfahrens benannt hat. Ein Urteil wäre m. E. ein größerer Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit bezüglich des § 202c StGb gewesen als diese Einstellung. Eine verpaßte Chance, wie ich finde. Aber wahrscheinlich konnte die Staatsanwaltschaft nicht anders handeln.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schestag.de/2009/03/10/die-ix-und-der-hackerparagraph-ein-urteil-ware-besser-gewesen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
