Verschiedenen Berichten zufolge soll nach dem Willen der CD/CSU-Fraktion im Bundestag der Verfassungsschutz zukünftig auch Kinder ab 12 Jahren überwachen dürfen. Natürlich geschieht dies wieder mal mit der Begründung,Terrorismus bekämpfen zu wollen. Und davon können wir die Kinder natürlich nicht ausnehmen! Das geht doch nicht! Wo kämen wir denn da hin, wenn sich jedes x-beliebige Kind vor der Überwachung drücken könnte? Chaos, Anarchie und Terrorismus aus Kinderhand würden dann in Deutschland um sich greifen!
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Erstellt am Freitag, 20. Februar 2009
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Es vergeht im Moment wirklich fast kein Tag, an dem uns die Bundesregierung bezüglich ihrer Pläne der Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation nicht ein neues Horrorszenario präsentiert. Jetzt wurde ein weiteres Glanzstück vorgelegt. Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes ist unter anderem geplant, daß das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) “die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden ohne Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung abhören und auswerten” darf, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nach einem Bericht von Heise Online sagte. Schaar wie auch die Gesellschaft für Informatik und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisierten diese und andere Aspekte der Novellierung dieses Gesetzes. Dazu gehört nicht zuletzt das Fehlen einer Verpflichtung des BSI zur Offenlegung von Sicherheitslücken und Schadprogrammen. Auch daß die erhobenen Daten schon bei unerheblichen, online begangenen Straftaten an den Verfassungsschutz und an Strafverfolger weitergegeben werden dürfen, wurde bemängelt.
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Erstellt am Dienstag, 20. Januar 2009
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