Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt, weil die eingesetzten Wahlcomputer der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt hätten. Gleichzeitig wurde die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig erklärt, weil sie nicht genau ausführe, welchen Kriterien Wahlcomputer unterliegen müssen, damit der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gewahrt bleibt. Das Bundesverfassungsgericht präzisiert im Zuge dieser Entscheidung auch die Anforderungen an Wahlcomputer, die diese erfüllen müssen, damit sie verfassungskonform eingesetzt werden können. Es heißt in der Entscheidung: weiterlesen »
Vorratsdatenspeicherung: Ein Ende ist absehbar
Das Warten hat ein Ende. Am 10. Februar 2009 entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endlich über die Vorratsdatenspeicherung, wie sich in dessen Kalender nachlesen läßt. Sollte der EuGH die Vorratsdatenspeicherung dann wie erwartet aus formellen Gründen für nichtig erklären, so sind folgende Forderungen an die Bundesregierung zu stellen:

