Bundesverfassungsgericht präzisiert Anforderungen an Wahlcomputer
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt, weil die eingesetzten Wahlcomputer der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt hätten. Gleichzeitig wurde die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig erklärt, weil sie nicht genau ausführe, welchen Kriterien Wahlcomputer unterliegen müssen, damit der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gewahrt bleibt. Das Bundesverfassungsgericht präzisiert im Zuge dieser Entscheidung auch die Anforderungen an Wahlcomputer, die diese erfüllen müssen, damit sie verfassungskonform eingesetzt werden können. Es heißt in der Entscheidung: Weiterlesen »
Erstellt am Dienstag, 3. März 2009
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